Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II).
MiFID II schafft ein stabiles Fundament für das Handeln innerhalb der und an den Europäischen Finanzmärkten und stärkt damit die Marktstabilität für alle Marktteilnehmer. Dies bringt auch für Sie als Anleger und Kunde der Kaiser Partner Privatbank AG spürbare Vorteile, nämlich:
Im Zentrum des Anlagegeschäfts steht Ihre persönliche Situation. Ihre Kenntnisse und Erfahrungen, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft bilden Ihr Anlegerprofil. Ob in der Anlageberatung, der Vermögensverwaltung oder sonst im Anlagegeschäft, stets wird die Eignung bzw. Angemessenheit von Anlagen anhand Ihres individuellen Anlegerprofils gemessen.
MiFID II zielt darauf ab, Kunden eine höhere Transparenz bezüglich Wertpapierdienstleistungen und Produkten zu bieten. Deshalb informiert jeder Finanzdienstleister seine Kunden zum Beispiel über seine Dienstleistungen, Kosten und verbundene Risiken.
Die neuen Vorschriften streben robustere und transparentere Finanzmärkte an. Dies führt zu einem besseren Schutz für Sie und Ihr Vermögen und zu einer höheren Qualität der Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen.
Im Rahmen von MiFID II werden wir regelmässig überprüfen, ob Ihre Investitionen mit Ihren individuellen Schutzanforderungen kompatibel sind. Wir werden Ihnen mitteilen, inwiefern die Finanzprodukte für Sie geeignet und angemessen sind. Falls notwendig oder sinnvoll, werden wir mit Ihnen besprechen, wie Anlagen besser auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. Dabei sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen: Bitte teilen Sie uns auch künftig mit, wenn sich in Ihrem Leben wichtige Veränderungen abzeichnen.
Banken sind verpflichtet, ihre Kunden in eine von drei Kategorien einzuteilen:
Wir nehmen die Einstufung gemäss den gesetzlich vorgegebenen Kriterien vor. Die Einstufung hat wesentliche Folgen auf das Schutzniveau, das Ihnen bei Wertpapiergeschäften zu Gute kommt. Nicht-professionelle Kunden geniessen im Wertpapierbereich gemäss MiFID II das höchste Schutzniveau. Ihnen gegenüber gelten zahlreiche Informations-, Hinweis- und Aufklärungspflichten. Zudem dürfen nicht-professionelle Kunden grundsätzlich nicht in als komplex eingestufte Produkte investieren. Solche Produkte sind professionellen Kunden vorbehalten, für welche auch ein deutlich niedrigeres Schutzniveau gilt.
Angesichts dieser Differenz im Schutzniveau sind Bestrebungen anderer Finanzdienstleister, Sie zu einem “Upgrade” zu bewegen, kritisch zu hinterfragen. Ein solches Upgrade bedeutet für Anleger immer ein tieferes Schutzniveau. Bei der Kaiser Partner Privatbank AG schätzen wir nicht-professionelle und professionelle Kunden gleichermassen. Wir werden Sie deshalb nicht zu einem Upgrade animieren. Im Gegenteil: Wir möchten Ihnen den besten Schutz zukommen lassen. Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, eine Umklassierung zu verlangen. Sollten Sie eine solche Umklassierung (Opt-up oder Opt-down) wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.