Viele Europäische Banken beenden ihre Geschäftsbeziehung mit Kunden konsequent, sobald sich bei diesen ein US-Bezug auftut. Dem Vernehmen nach scheuen viele Finanzinstitute die hohen regulatorischen Anforderungen seitens amerikanischer Steuerbehörden und Wertpapieraufsicht. Für die Kunden sind die Folgen teils jedoch massiv: Viele Betroffene klagen zum Beispiel in Deutschland über Schwierigkeiten, eine neue Bank zu finden. Manche sahen sich gezwungen, ihre US-Staatsbürgerschaft zurückzugeben. Wir glauben, dass muss nicht sein!
Die USA räumen ausreichend Spielraum für die Vermögensverwaltung von Kunden mit US-Bezug ein. Darüber wollen wir Sie informieren:
Nach unserer Beobachtung beenden Finanzdienstleister insbesondere dann eine Geschäftsbeziehung, wenn …
In Liechtenstein und der Schweiz bedienen kleine wie grosse Vermögensverwalter wieder US-Kunden. Jahre zuvor hatten diese ihre US-Kunden noch systematisch gekündigt. Die Rechtslage definiert aber einen Rahmen, in dem sie Kunden mit US-Bezug erfolgreich bedienen. Zum Beispiel gibt es derzeit wieder 63 Schweizer Vermögensverwalter, deren US-Geschäft so gross ist, dass sie bei der Securities and Exchange Comission (SEC) registriert sind. Die Kennzahlen sprechen für sich:
Vermögensverwalter in der Schweiz und Liechtenstein, die jedoch nicht in grösserem Stil auf dem US-Markt tätig sind, können ohne SEC-Registrierung US-Kunden bedienen. Was uns als Depotbank aufgefallen ist: Nur wenige Vermögensverwalter wissen um die im Dodd Frank Act begründeten Chancen.
Tatsächlich können US-Kunden im Rahmen klar definierter Freigrenzen – ohne hohen administrativen Aufwand – bedient werden. Wir raten Vermögensverwaltungen zur Überprüfung ihrer Situation um herauszufinden, inwiefern ein Engagement in Sachen US-Kunden lohnenswert sein kann. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Kundenbeziehung aufgrund US-Bezugs auf dem Spiel steht.
Unterhalb der im Dodd-Frank-Act aufgeführten Freigrenzen benötigen Vermögensverwalter keine Registrierung bei der SEC. Diese im Gesetz genannten Voraussetzungen sind unserer Meinung nach zentral:
Zwischen Österreich und der Schweiz gelegen, sind die Banken im Fürstentum Liechtenstein seit jeher darauf angewiesen, über Grenzen hinweg zu denken und zu operieren. Liechtenstein unterhält mit der Schweiz eine Zoll- und Währungsunion. Der Schweizer Franken ist Landeswährung. Im Gegensatz zur Schweiz ist Liechtenstein allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); es besteht damit ein direkter Marktzugang in die Europäischen Länder.
In den vergangenen Jahren hat sich der Finanzplatz Liechtenstein grundlegend gewandelt. Eine konsequente Weißgeldstrategie schafften Regierung, Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer gemeinsam den Wandel hin zu einem modernen Finanzplatz. Heute ist Liechtenstein MiFID II-compliant und hat sich beim Allgemeinen Informationsaustausch der OECD (AIA) als „Early Mover“ hervorgetan. Zukunftsthemen werden als Chance für den Standort wahrgenommen.
Die Kaiser Partner Privatbank AG arbeitet seit 2009 als Depotbank für nicht-amerikanische Vermögensverwalter, die Kunden mit US-Bezug betreuen. Bei der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) sind wir als Qualified Intermediary anerkannt und operieren im Rahmen des FATCA.
In Zeiten globaler Transparenz legen wir einen besonderen Fokus auf die Dokumentation von Vermögen; zum Beispiel für FATCA. Für in Aktien und Obligationen veranlagte Vermögen mit US-Bezug bieten wir ein Standard-Reporting. Das berücksichtigt länderspezifische Anforderungen. Für Kunden mit komplexeren Anforderungen erstellen wir auch Reportings, die zusätzliche Anlageprodukte, Erträge aus Gesellschaften oder besondere andere Vermögensaspekte abbilden. Dafür arbeiten wir mit der Kaiser Partner Reporting AG als unabhängigem Spezialisten zusammen. Deren Experten realisieren auf Wunsch individuelle Reporting- und Monitoring-Strategien.
Erfahren Sie mehr, wie wir Sie als Vermögensverwalter von der Kaiser Partner Privatbank AG als Depotbank profitieren können.